Erbschaftssteuer: Sparen beim Vererben und Verschenken von Immobilien


Eine Betongasse in der eine graue große Kugel auf einen zu rollt. Auf der Kugel steht Erbschaftssteuer.
KI generiert
Bei der Vererbung einer Immobilie kann ein erheblicher Steuerbetrag fällig werden. Die Übertragung zu Lebzeiten unter Vorbehalt von Wohnrecht oder Nießbrauch kann die Erbschaftssteuer deutlich reduzieren, es sind jedoch zahlreiche Vorgaben zu beachten. 
Auch durch das geschickte Gestalten des Testaments und die Bewertung des Verkehrswertes der Immobilie kann der Vererber große Spielräume nutzen. Der Fachanwalt für Erbrecht gibt Ihnen zahlreiche Tipps und Impulse. 





1 Abend, 09.11.2026
Montag, 19:00 - 20:30 Uhr
1 Termin(e)
Mo 09.11.2026 19:00 - 20:30 Uhr Seminarraum 3, Lindberghstr. 7b, 85399 Hallbergmoos
Markus Rainer
262H1201
15,00 € (nicht rabattierbar)

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