Erbschaftssteuer: Sparen beim Vererben und Verschenken von Immobilien
Bei der Vererbung einer Immobilie kann ein erheblicher Steuerbetrag fällig werden. Die Übertragung zu Lebzeiten unter Vorbehalt von Wohnrecht oder Nießbrauch kann die Erbschaftssteuer deutlich reduzieren, es sind jedoch zahlreiche Vorgaben zu beachten.
Auch durch das geschickte Gestalten des Testaments und die Bewertung des Verkehrswertes der Immobilie kann der Vererber große Spielräume nutzen. Der Fachanwalt für Erbrecht gibt Ihnen zahlreiche Tipps und Impulse.