mit Ehegattennotvertretungsrecht Viele Menschen möchten für den Fall vorsorgen, dass sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selbst entscheiden oder ihren Willen äußern können. Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind hierbei wichtige Instrumente. Rechtsanwalt Wagner-Limbrunner erläutert die rechtlichen Fragen, zeigt die verschiedenen Möglichkeiten auf und erklärt das Vorgehen. Auch das seit 2023 geltende Ehegattenvertretungsrecht wird thematisiert.