Erbschaftssteuer: Sparen beim Vererben und Verschenken von Immobilien


Bei der Vererbung einer Immobilie kann ein erheblicher Steuerbetrag fällig werden. Die Übertragung zu Lebzeiten unter Vorbehalt von Wohnrecht oder Nießbrauch kann die Erbschaftssteuer erheblich reduzieren, es sind jedoch zahlreiche Vorgaben zu beachten. Auch durch das geschickte Gestalten des Testaments und die Bewertung des Verkehrswertes der Immobilie kann der Vererber große Spielräume nutzen. Der Fachanwalt für Erbrecht gibt Ihnen zahlreiche Tipps und Impulse. 





1 Abend, 13.05.2024
Montag, 19:00 - 20:30 Uhr
1 Termin(e)
Mo 13.05.2024 19:00 - 20:30 Uhr Seminarraum 3, Lindberghstr. 7b, 85399 Hallbergmoos
Markus Rainer
241H1109
14,00 €

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