Einige Bestimmungen der 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind bindendes Völkergewohnheitsrecht, teilweise sogar zwingendes Völkerrecht. Zwingendes Völkerrecht bedeutet, dass kein Staat davon abweichen darf. Das betrifft zum Beispiel die Verbote der Sklaverei, der Folter und der rassistischen Diskriminierung.
Der Rechtsanwalt Dr. Eckert erklärt die grundlegenden Konzepte und Prinzipien der Menschenrechte und zeigt auf, inwieweit diese in der deutschen Gesetzgebung verankert sind. Anhand von ausgewählten, aktuellen Beispielen wird thematisiert, welchen Herausforderungen Menschenrechte heute gegenüberstehen, ihre Bedeutung und Perspektive.