Leihbedingungen der Artothek Neufahrn

zwei quadratische Bilderrahmen übereinander, im vorderen steht "Artothek Neufahrn", im hinteren ist ein rot-weiß-gestreiftes Bild

Die Artothek verleiht Kunstwerke an Neufahrner Bürgerinnen und Bürger.

Sie macht Kunst direkt zugänglich. So wird Kunst zu einem Bestandteil des Alltags, und Neufahrner und Neufahrnerinnen können sich aktiv und unmittelbar mit Kunst beschäftigen. Teilhabe an Kunst und Bewusstsein für Kunst ist so barrierefrei möglich.


Für die Leihe sind ein Bibliotheksausweis der Bibliothek Neufahrn und der Leihvertrag der Artothek Voraussetzung. Der Leihnehmer müssen sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen und mindestens 18 Jahre alt sein.

Die Leihfrist pro Kunstwerk beträgt drei Monate. Die Leihe ist kostenlos.


Über den Abschluss eines Leihvertrages entscheidet im Zweifelsfall die Leiterin / der Leiter der vhs Neufahrn bzw. Gemeindebibliothek Neufahrn.


Leihnehmende können bis zu zwei Kunstwerke entleihen (Ausnahmen Serien, Triptychon u.ä.).


Die Leihfrist beträgt drei Monate mit der Möglichkeit zur Verlängerung um 1 Monat.


Wird die Leihfrist überschritten, so ist für jede volle Woche der Fristüberschreitung eine Verwaltungskostenpauschale von 10,- EUR pro Kunstwerk zu entrichten.


Entliehene Kunstwerke dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Bilder dürfen nur in den Räumen des Leihnehmenden aufbewahrt werden. Die leihende Person ist verpflichtet, Bilder, Rahmen und sonstiges Zubehör sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen. Die Bilder dürfen nicht aus den Rahmen entfernt werden und müssen vor Feuchtigkeit, direktem Sonnenlicht und Heizungswärme geschützt werden. Die Kunstwerke sind in einer schützenden Verpackung zurückzugeben. Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Leihenden entstehen, gehen zu Lasten des Leihenden.


Für verlorengegangene, zerstörte oder beschädigte Kunstwerke, Passepartouts, Rahmen sowie Glas und Verpackung hat die leihende Person Schadensersatz in Höhe des Neuanschaffungswertes zu leisten. Handelt es sich bei den Kunstwerken um einmalige Stücke, so ist der Verkehrswert zu ersetzen. (Private Haftpflichtversicherungen decken in der Regel keine Schäden an geliehenen Kunstwerken ab.)


Die von Leihenden aufgenommenen Daten werden nach dem Datenschutzgesetz ausschließlich zur Abwicklung der Kunstleihe verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.


Die leihende Person erkennt durch Unterschrift auf dem Leihvertrag diese Bedingungen für den Leihvertrag an.